Jungendämter im Wandel der Zeit
Fragst du dich manchmal wie Jugendämter früher gearbeitet haben? Ich schon.
Im Zuge der Weimarer Republik entstanden die ersten Jugendämter. Es wurde eine staatliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernommen. Das Ziel war Kinder zu schützen und Familien zu unterstützen. Dies war im Reichswohlfahrtsgesetz 1922 geregelt.
Der besondere Fokus in dieser Zeit lag auf der Fürsorge für Waisen und arme Kinder, die Gesundheitsfürsorge und Hilfen zur Erziehung.
Die Jugendämter waren sozialstaatlich geprägt und fortschrittlich aufgebaut.
Während der NS – Zeit veränderte sich die Funktion der Jugendämter stark. Der Fokus lag auf der Gleichschaltung und ideologische Kontrolle. Die Ausrichtung erfolgte nun nach den Gesetzen des Nationalsozialismus. Kinder und Jugendliche wurden als „Volksressource“ gesehen. Sie unterstützten das Regime und arbeiteten mit Organisation der Hitlerjugend zusammen. Sie wirkten bei Zwangsmaßnahmen gegen Familien mit, diskriminierten und verfolgten jüdische oder als asozial eingestufte Familien. Somit wurden Jugendämter Teil des Kontroll- und Unterdrückungssystems.
Viele jüdische Familien mussten den Entzug ihrer elterlichen Sorge fürchten, sie wurden überwacht und erhielten keine oder kaum noch Unterstützung, ihre Kinder wurden häufig zwangsweise in Einrichtungen vermittelt – verschärft wurde die Trennung der Familien nach der Reichspogromnacht. Der Umgang mit Sinti und Roma war besonders dramatisch. Sie wurden als asozial eingestuft, deshalb wurden die Kinder aus den Familien genommen. Sie kamen in Heime oder Pflegefamilien, die Jugendämter unterstützten bei Zwangsmaßnahmen und Registrierung. Viele dieser Kinder wurden später deportiert oder mussten schwere Vernachlässigung erleiden. Während dieser Zeit, war das Jugendamt Teil eines bürokratischen Netzwerkes, zum Beispiel mit der Polizei, den Gesundheitsämtern und NS – Organisationen, sie waren mitverantwortlich für Verfolgung und Diskriminierung.
Nach dem Ende des Krieges gab es einen erneuten Wandel in der BRD hin zu sozialen und demokratischen Prinzipien. Die Kinder- und Jugendhilfe wurde ausgebaut und Reformen führten 1990 zum Kinder- und Jugendhilfegesetz dem SGB VIII.
In der DDR gab es nach dem Krieg eine starke staatliche Kontrolle, eine Erziehung im Sinne des Sozialismus und eine starke Prägung der Jugendhilfe durch die Politik.
Heute haben Jugendämter folgende Aufgaben: Die Sicherung des Kinderschutzes, Unterstützung bei Erziehung und Entwicklung, Beratung von Familien und die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen.